Steuerbescheinigung für beschränkt steuerpflichtige Gläubiger von Kapitalerträgen (BZSt)
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz, OGAW-IV-UmsG) vom 22. Juni 2011; BGBl. 2011, Teil 1 Nummer 30, Seite 1126) wurde § 50d Absatz 1 EStG neu gefasst.
Die nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellende Steuerbescheinigung der inländischen auszahlenden Stelle ist dem schriftlichen Erstattungsantrag beizufügen (§ 50d Absatz 1 Satz 4 EStG).
Für Erstattungsanträge im Datenträgerverfahren ist gem. § 50d Abs. 1 Satz 8 EStG zu versichern, dass dem Antragsteller die Steuerbescheinigung vorliegt oder diese, soweit er selbst die Kapitalerträge als auszahlende Stelle dem Steuerabzug unterworfen hat, nicht ausgestellt wurde; er hat die Bescheinigung 10 Jahre nach Antragstellung aufzubewahren.
BZSt v. 6.2.2012
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6445
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.930
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.3166
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.141
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.524
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.201
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.094
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
919
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8672
-
Hessen bündelt Expertise in neuem Gemeinsamen Finanzermittlungszentrum
12.12.2025
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
12.12.2025
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
12.12.2025
-
Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz
11.12.2025
-
Auslandsreisepauschalen ab dem 1.1.2026
10.12.2025
-
Fragen und Antworten zum Datenaustausch im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026
10.12.2025
-
Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbstständiger Stiftungen
10.12.2025
-
Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
09.12.2025
-
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten
09.12.2025
-
Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
09.12.2025