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Steuerbefreite Dienstleistungskommissionen


Steuerbefreite Dienstleistungskommissionen

Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von steuerbefreiten Dienstleistungskommissionen im Zusammenhang mit Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen Stellung bezogen.

Dienstleistungskommission und Fiktionswirkung

Das BMF greift in seinem Schreiben das BFH Urteil vom 25.04.2018 - XI R 16/16, auf. Der BFH hatte entschieden, dass im Rahmen einer Dienstleistungskommission die Fiktionswirkung des § 3 Abs. 11 UStG für die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG gilt. Sowohl die vom Kommissionär besorgte Leistung, als auch die von ihm fiktiv erbrachte Besorgungsleistung sind umsatzsteuerfrei.

Die Finanzverwaltung hat den UStAE daraufhin angepasst.

BMF, Schreiben v. 9.6.2021, III C 2 - S 7110/19/10001 :002


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer , Steuerbefreiung
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