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Steuerbefreite Dienstleistungskommissionen

Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von steuerbefreiten Dienstleistungskommissionen im Zusammenhang mit Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen Stellung bezogen.

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Dienstleistungskommission und Fiktionswirkung

Das BMF greift in seinem Schreiben das BFH Urteil vom 25.04.2018 - XI R 16/16, auf. Der BFH hatte entschieden, dass im Rahmen einer Dienstleistungskommission die Fiktionswirkung des § 3 Abs. 11 UStG für die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG gilt. Sowohl die vom Kommissionär besorgte Leistung, als auch die von ihm fiktiv erbrachte Besorgungsleistung sind umsatzsteuerfrei.

Die Finanzverwaltung hat den UStAE daraufhin angepasst.

BMF, Schreiben v. 9.6.2021, III C 2 - S 7110/19/10001 :002


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer , Steuerbefreiung
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