Steuerbefreite Dienstleistungskommissionen
Dienstleistungskommission und Fiktionswirkung
Das BMF greift in seinem Schreiben das BFH Urteil vom 25.04.2018 - XI R 16/16, auf. Der BFH hatte entschieden, dass im Rahmen einer Dienstleistungskommission die Fiktionswirkung des § 3 Abs. 11 UStG für die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG gilt. Sowohl die vom Kommissionär besorgte Leistung, als auch die von ihm fiktiv erbrachte Besorgungsleistung sind umsatzsteuerfrei.
Die Finanzverwaltung hat den UStAE daraufhin angepasst.
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