Stand der Doppelbesteuerungsabkommen

Das BMF hat eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen veröffentlicht.

Rückwirkende Anwendung der DBA

Bie Übersicht zeige, dass verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sind. In geeigneten Fällen sollen Steuerfestsetzungen daher vorläufig durchgeführt werden, wenn ungewiss ist, wann ein unterzeichnetes Abkommen in Kraft treten wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sollen im Bescheid anzeben werden.

Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, sei nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu entscheiden. 

BMF, Schreiben v. 18.2.2021, IV B 2 - S 1301/07/10017-12