Anlagen zum Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG ergänzt
Arbeitshilfen und Checklisten zu § 7b EStG
Die Anlage wird mit Schreiben v. 29.5.2024 bekannt gegeben. Neu ergänzt wurde eine Checkliste (Bauantrag/Bauanzeige nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029). Das neue Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Hinweis: Eine Übersicht über Arbeits- und Berechnungshilfen stellt das BMF hier zur Verfügung. Umfangreiche Informationen zu § 7b EStG werden auf der Homepage des BMF hier hinterlegt.
Tipp: Lesen Sie das umfangreiche Top-Thema zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG
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