OFD: Der schnelle Weg zur Steuererstattung

"Ab sofort können die Finanzämter Ihre Steuererklärung bearbeiten. Wenn Sie frühzeitig abgeben, bekommen Sie schneller Ihr Geld zurück", so Andrea Heck, Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Wie in den vergangenen Jahren kann mit den ersten Steuerbescheiden für das Jahr 2015 ab Ende März 2016 gerechnet werden.

Geben Sie Ihre Steuererklärung frühzeitig und elektronisch ab!

Besondere Vorteile für beide Seiten hat es, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Elektronische Steuererklärungen beschleunigen das ganze Verfahren. Die Daten können vom Finanzamt direkt weiterverarbeitet werden und die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger können im nächsten Jahr darauf aufbauen.

„Auch bei den Belegen wollen wir den Arbeits- und Kostenaufwand für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für das Finanzamt so gering wie möglich halten“, betont die Oberfinanzpräsidentin. Deshalb sollen Belege und Bescheinigungen nur noch vorgelegt werden, wenn es gesetzlich erforderlich ist oder das Finanzamt sie anfordert.

Besonderer Service: Vorausgefüllte Steuererklärung

„Mit der vorausgefüllten Steuererklärung bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern einen ganz besonderen Service“, so Heck. Viele Daten liegen den Finanzämtern bereits vor, vor allem zu Lohnzahlungen und Versicherungsbeiträgen. Auf diese Daten können die Bürgerinnen und Bürger für ihre Steuererklärung zugreifen. Das erleichtert die Arbeit, es erspart das Abtippen. Diesen Service kann man im ElsterOnline-Portal, in ElsterFormular, aber auch in vielen kommerziellen Steuererklärungs-Programmen nutzen.

Für Bürgerinnen und Bürger, die gewerbliche oder selbständige Einkünfte erzielen, besteht die Verpflichtung, die Erklärungen per ELSTER zu übermitteln. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de.



Schlagworte zum Thema:  Steuererstattung, Steuererklärung, ELSTER