NRW setzt auf KI in der Steuerveranlagung
Mit dem KI-Einsatz sollen Steuererklärungen effizienter, schneller und treffsicherer bearbeitet werden. "Künstliche Intelligenz hilft uns, die Steuerverwaltung bürgerfreundlicher zu gestalten“, sagt der nordrhein-westfälische Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk. "Wenn klar nachvollziehbare und unproblematische Steuererklärungen automatisch bearbeitet werden, erhalten die Menschen ihren Bescheid schneller. Gleichzeitig haben unsere Kolleginnen und Kollegen mehr Zeit für die komplexeren Fälle."
KI-Einsatz bei Arbeitnehmerfällen
Mit dem neuen KI-Modul wird das bewährte Risikomanagementsystem der Finanzverwaltung ergänzt. Das Modul erkennt Muster und kann gut nachvollziehbare Fälle mit geringem Prüfbedarf gezielt identifizieren. Diese werden automatisiert verarbeitet. Die Finanzämter Brühl, Bielefeld-Außenstadt, Hamm und Lübbecke starten mit Arbeitnehmerfällen. Weitere Einsatzmöglichkeiten sind bereits geplant.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6065
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.512
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0926
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.991
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.668
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.470
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.050
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
923
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
805
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7982
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
-
Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
-
Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
-
LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
-
Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
-
Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
17.12.20252
-
Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
17.12.2025
-
Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
16.12.2025
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
15.12.2025