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Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest werden häufig auch im Festzelt angeboten.
Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur umsatzsteuerlichen Einordnung des Mitbenutzungsrechts an Verzehrvorrichtungen Dritter und ändert den UStAE.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz
Der BFH hatte mit Urteil vom 03.08.2017 - V R 15/17 entschieden, dass die Abgabe von Brezeln („Wiesnbrezn“) in Festzelten durch einen vom Festzeltbetreiber personenverschiedenen Unternehmer dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
UStAE geändert
Die Finanzverwaltung greift in einem aktuellen BMF-Schreiben diese Rechtsprechung auf und ändert den UStAE entsprechend. Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.