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Mitbenutzungsrecht an Verzehrvorrichtungen Dritter


Mitbenutzungsrecht an Verzehrvorrichtungen Dritter

Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur umsatzsteuerlichen Einordnung des Mitbenutzungsrechts an Verzehrvorrichtungen Dritter und ändert den UStAE.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz

Der BFH hatte mit Urteil vom 03.08.2017 - V R 15/17 entschieden, dass die Abgabe von Brezeln („Wiesnbrezn“) in Festzelten durch einen vom Festzeltbetreiber personenverschiedenen Unternehmer dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

UStAE geändert

Die Finanzverwaltung greift in einem aktuellen BMF-Schreiben diese Rechtsprechung auf und ändert den UStAE entsprechend. Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 22.4.2021, III C 2 - S 7210/19/10002 :005


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