Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur umsatzsteuerlichen Einordnung des Mitbenutzungsrechts an Verzehrvorrichtungen Dritter und ändert den UStAE.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz
Der BFH hatte mit Urteil vom 03.08.2017 - V R 15/17 entschieden, dass die Abgabe von Brezeln („Wiesnbrezn“) in Festzelten durch einen vom Festzeltbetreiber personenverschiedenen Unternehmer dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
UStAE geändert
Die Finanzverwaltung greift in einem aktuellen BMF-Schreiben diese Rechtsprechung auf und ändert den UStAE entsprechend. Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.