Vermögensbindungsgebot bei nicht überdotierten Gruppenunterstützungskassen
Voraussetzungen für Steuerfreiheit
Unterstützungskassen können – ebenso wie Gruppenunterstützungskassen – steuerbefreit sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG). Erforderlich dazu ist unter anderem, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse nach Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung für Zwecke der Kasse dauerhaft gesichert ist.
Ausscheiden des Trägerunternehmens
Bei einer Gruppenunterstützungskasse kann eines der Trägerunternehmen ausscheiden, indem es z.B. die betriebliche Altersversorgung künftig über eine andere U-Kasse durchführt. Das muss gleichwohl bei der Gruppenunterstützungskasse nicht zwingend dazu führen, dass sie hierdurch überdotiert wird. Denn die Gruppenunterstützungskasse bleibt insoweit in der Verwendung entsprechender Vermögenswerte frei.
Vermögensübertragung
In dem Zusammenhang war bisher unklar, ob die Gruppenunterstützungskasse Vermögenswerte auch auf die andere Unterstützungskasse übertragen kann, oder ob dies einen Verstoß gegen das Vermögensbindungsgebot des § 5 Abs. 1 Nr. 3c KStG darstellt.
Hierzu gelangt das BMF in Übereinstimmung mit den Bundesländern zum Ergebnis, dass bei einem solchen Sachverhalt kein Verstoß gegen das Vermögensbindungsgebot vorliegt. Eine steuerbefreite Gruppenunterstützungskasse kann einer anderen, ebenfalls steuerbefreiten Unterstützungskasse unmittelbar die Vermögenswerte übertragen, die auf das Trägerunternehmen entfallen. Dazu ist eine explizite Regelung in der Satzung nicht erforderlich.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.8945
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.116
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3456
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.150
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
805
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
801
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
520
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
504
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4812
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
468
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026