FinMin: Vordrucke für ESt-Erklärung werden nicht mehr versandt

Die Thüringer Finanzverwaltung stellt ab dem Jahr 2013 den Versand der Steuervordrucke ein. Dies betrifft alle Formen der Einkommensteuererklärung. Für den Veranlagungszeitraum 2012 werden somit erstmalig keine Papiervordrucke mehr per Post versandt.

Dennoch ist es für Bürgerinnen und Bürger, die keine Gewinneinkünfte haben und nicht steuerlich beraten werden, weiterhin möglich, die Papiervordrucke der Finanzverwaltung zu verwenden. Die betreffenden Vordrucke liegen in den Finanzämtern und Servicestellen zur Abholung bereit.

Sämtliche Steuervordrucke sind zudem aktuell auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums eingestellt.

Mit der Einstellung des Vordruckversandes trägt die Thüringer Finanzverwaltung der Entwicklung Rechnung, dass immer weniger Einkommensteuererklärungen die Finanzämter in Papierform erreichen. Der Versand wurde in den vergangenen Jahren bereits deutlich reduziert, weil immer mehr Bürgerinnen und Bürger die Vordrucke aus dem Internet nutzten oder eine elektronische Steuererklärung abgaben.
Mehr als 50 % der eingegangenen Steuererklärungen erreichen die Thüringer Finanzämter bereits auf elektronischem Weg. Das zeigt, dass die Steuererklärung per Mausklick gut angenommen wird. Sie ist bequem von zu Hause aus möglich und bürgerfreundlich.
Seit 2011 müssen Personen, die Gewinneinkünfte erzielen, i. d. R. Selbstständige und Unternehmer, verpflichtend ihre Einkommensteuererklärungen in elektronischer Form abgeben.

FinMin Thüringen, Medieninformation v. 9.1.2013

Schlagworte zum Thema:  Einkommensteuer, Steuererklärung, Vordruck, Formular