Zahlungen an Dritte zur Schaffung von Dauergrünland
Will ein Landwirt sein Dauergrünland in Ackerland umwandeln, muss er in Schleswig-Holstein eine behördliche Genehmigung einholen. Diese knüpft in der Regel an die Auflage, dass neues Dauergrünland geschaffen wird.
Der antragstellende Landwirt muss diese Ausgleichsmaßnahme aber nicht unbedingt selbst (auf eigenen Flächen) vornehmen, er kann auch Dritte damit beauftragen. Die vertraglichen Vereinbarungen sehen in diesem Fall vor, dass der Dritte neues Dauergrünland anlegt und der Landwirt ihm hierfür ein einmaliges Entgelt zahlt. Im Gegenzug versichert der Dritte, die Flächen als Dauergrünland zu erhalten.
Das FinMin Schleswig-Holstein weist mit Erlass vom 17.12.2012 darauf hin, dass die einkommensteuerliche Behandlung der vorgenannten Zahlungen derzeit noch unklar ist und die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder an einer einheitlichen Verlautbarung zur Thematik arbeiten. Die Finanzämter sollen die Bearbeitung betroffener Fälle zurückstellen, bis eine klärende Verwaltungsanweisung ergangen ist.
FinMin Schleswig-Holstein, Erlass v. 17.12.2012, VI 312 S 2230 – 253
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.6965
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.000
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3156
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.128
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
749
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
747
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5092
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
468
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
458
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
451
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026