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Keine Zahlungserinnerung an Vorauszahlungen für das 2. Quartal


FinMin: Keine Zahlungserinnerung für das 2. Quartal

Aufgrund technischer Probleme können in Mecklenburg-Vorpommern zurzeit keine Zahlungserinnerungen für festgesetzte Vorauszahlungen gedruckt und versandt werden.

Da die Briefe für viele Steuerbürger zu spät kommen würden, wird der Ausdruck auch nicht nachgeholt.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Beträge ihren Steuerbescheiden zu entnehmen und bis zum 10. Juni dieses Jahres zu entrichten. Für das dritte Quartal werden die Zahlungserinnerungen wieder wie gewohnt durch die Finanzämter verschickt.

FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Pressemeldung v. 5.6.2013


Schlagworte zum Thema:  Einkommensteuer
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