Keine Zahlungserinnerung an Vorauszahlungen für das 2. Quartal
Da die Briefe für viele Steuerbürger zu spät kommen würden, wird der Ausdruck auch nicht nachgeholt.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Beträge ihren Steuerbescheiden zu entnehmen und bis zum 10. Juni dieses Jahres zu entrichten. Für das dritte Quartal werden die Zahlungserinnerungen wieder wie gewohnt durch die Finanzämter verschickt.
FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Pressemeldung v. 5.6.2013
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