Finanzämter in NRW berücksichtigen jährlich über 900 Mio. EUR Spenden
„Der Spendenabzug ist ein wichtiger steuerlicher Anreiz, gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Einrichtungen, Vereine und Stiftungen finanziell zu unterstützen“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans in Düsseldorf. „Die Steuermindereinnahmen durch Spendenabzug betragen bei einem Spendenaufkommen von 900 Millionen Euro weit über 200 Mio. Euro, von denen Land und Kommunen in NRW mehr als die Hälfte tragen. Das heißt: Bei 9 gespendeten Euro zahlen Land und Kommunen letztendlich mehr als 1 Euro wieder zurück“. Darüber hinaus unterstützt das Land begünstigte Einrichtungen auch unmittelbar mit Fördergeldern.
Ein Großteil der Spenden kommt den gemeinnützigen Vereinen zugute. Die über 115.000 in NRW ansässigen Vereine bieten den Bürgern vielfältige Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement.
Steuerlich wird dieser wichtigen Aufgabe für das Gemeinschaftsleben nicht nur durch Spendenabzug beim Spender Rechnung getragen, sondern auch durch unmittelbare Steuervergünstigungen bei den gemeinnützigen Vereinen.
FinMin Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 21.8.2012
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.512
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.668
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.470
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.050
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
923
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
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