Einkunftsabgrenzung bei Umlageverträgen
Bereits bisher hatte das BMF seine Grundsätze für die Anwendung des § 1 AStG zur Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen - die sog. Verwaltungsgrundsätze-Umlageverträge - festgelegt (BMF, Schreiben v. 30.12.1999, IV B 4 - S 1341 - 14/99, BStBl 1999 I S. 1122). Die dortigen Ausführungen wurden nun wie folgt aktualisiert.
Neue Regeln
Für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen gelten fortan die Grundsätze des Kapitels VIII der
OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017. Diese Grundsätze sind auch geläufig als BEPS-Aktionspunkte 8 – 10, welche insbesondere eine Übereinstimmung der Verrechnungspreise mit der Wertschöpfung gewährleisten sollen.
Grundsatz
Wirken mehrere Unternehmen einer multinationalen Unternehmensgruppe im gemeinsamen Interesse zusammen, übernehmen sie gemeinsam Risiken und leisten Beiträge, um
- Vermögenswerte gemeinsam zu entwickeln (Entwicklungskostenumlage) oder
- Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen (Dienstleistungskostenumlage),
sind die Beiträge zu Fremdvergleichspreisen zu bewerten und von den Unternehmen anhand der jeweils zu erwartenden Vorteile zu vergüten.
Übergangsregelung zur Anwendung des BMF-Schreibens
Das bisherige BMF-Schreiben vom 30.12.1999 wird mit Wirkung zum 31.12.2018 aufgehoben. Für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2018 beginnen, sind grundsätzlich die nachstehenden Grundsätze anzuwenden. Für bereits vor Bekanntgabe dieses BMF-Schreibens getroffene Vereinbarungen zur Kostenumlage gelten noch die bisherigen Regelungen.
Besonders erwähnt wird, dass die Tz. 7. der Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen (Verwaltungsgrundsätze) v. 23.2.1983 (BStBl 1983 I S. 218) weiterhin aufgehoben bleibt.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4415
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.298
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4336
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.205
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
833
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
778
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
602
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
580
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
544
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4742
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
-
Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
-
Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
-
Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
-
Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026