Einkunftsabgrenzung bei Umlageverträgen
Bereits bisher hatte das BMF seine Grundsätze für die Anwendung des § 1 AStG zur Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen - die sog. Verwaltungsgrundsätze-Umlageverträge - festgelegt (BMF, Schreiben v. 30.12.1999, IV B 4 - S 1341 - 14/99, BStBl 1999 I S. 1122). Die dortigen Ausführungen wurden nun wie folgt aktualisiert.
Neue Regeln
Für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen gelten fortan die Grundsätze des Kapitels VIII der
OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017. Diese Grundsätze sind auch geläufig als BEPS-Aktionspunkte 8 – 10, welche insbesondere eine Übereinstimmung der Verrechnungspreise mit der Wertschöpfung gewährleisten sollen.
Grundsatz
Wirken mehrere Unternehmen einer multinationalen Unternehmensgruppe im gemeinsamen Interesse zusammen, übernehmen sie gemeinsam Risiken und leisten Beiträge, um
- Vermögenswerte gemeinsam zu entwickeln (Entwicklungskostenumlage) oder
- Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen (Dienstleistungskostenumlage),
sind die Beiträge zu Fremdvergleichspreisen zu bewerten und von den Unternehmen anhand der jeweils zu erwartenden Vorteile zu vergüten.
Übergangsregelung zur Anwendung des BMF-Schreibens
Das bisherige BMF-Schreiben vom 30.12.1999 wird mit Wirkung zum 31.12.2018 aufgehoben. Für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2018 beginnen, sind grundsätzlich die nachstehenden Grundsätze anzuwenden. Für bereits vor Bekanntgabe dieses BMF-Schreibens getroffene Vereinbarungen zur Kostenumlage gelten noch die bisherigen Regelungen.
Besonders erwähnt wird, dass die Tz. 7. der Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen (Verwaltungsgrundsätze) v. 23.2.1983 (BStBl 1983 I S. 218) weiterhin aufgehoben bleibt.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.2005
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.608
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1736
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.049
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.466
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.102
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.046
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
920
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7812
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
741
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AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
03.12.2025
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Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen
03.12.2025
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Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2026
02.12.2025
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Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025
01.12.2025
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
26.11.2025
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Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2026
26.11.2025
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Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
26.11.2025
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Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024
25.11.2025
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Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2024
25.11.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
24.11.2025