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Die DSGVO ist seit Mai 2018 anzuwenden.
Seit Mai 2018 ist die DSGVO anzuwenden. Das hat auch Auswirkungen auf das Steuerverwaltungsverfahren. Das BMF äußert sich in einem umfangreichen Schreiben.
Seit Mai 2018 ist die DSGVO anzuwenden. Das hat auch Auswirkungen auf das Steuerverwaltungsverfahren. Das BMF äußert sich in einem umfangreichen Schreiben.
DSGVO im Steuerrecht
Im Fokus des umfangreichen Schreibens stehen:
- Anwendungsbereich der DSGVO und der Datenschutzvorschriften der AO sowie der Steuergesetze
- Verarbeitung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden
- Steuergeheimnis
- Rechte der betroffenen Personen
- Datenschutzaufsicht
- Rechtsschutz
- Informationspflichten bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
BMF, Schreiben v. 13.1.2020, IV A 3 - S 0130/19/10017 :004
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