BZSt: Merkblatt zum Kindergeld 2017

Die Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich hat die Kindergeld-Merkblätter für 2017 herausgegeben. Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezählt.

Die Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich hat die Kindergeld-Merkblätter für 2017 herausgegeben. Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezählt.

Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. Im laufenden Kalenderjahr wird zunächst das Kindergeld monatlich gezahlt. Bei der Einkommensteuerveranlagung der Eltern prüft das Finanzamt nachträglich, ob durch den Anspruch auf Kindergeld die gebotene steuerliche Freistellung bewirkt. Ist dies nicht der Fall, werden die steuerlichen Freibeträge abgezogen und das zustehende Kindergeld mit der Steuerschuld verrechnet. Dies gilt selbst dann, wenn kein Kindergeld beantragt wurde.

Durch das Merkblatt beantwortete Fragen

Das Merkblatt gibt einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeld, kann aber nicht auf jede Einzelheit eingehen. Es beantwortet auf 48 Seiten die folgenden Fragen:

  • Wer erhält Kindergeld?
  • Was müssen Sie als Kindergeldberechtigter Ihrer Familienkasse mitteilen?
  • Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?
  • Welche Voraussetzungen müssen über 18 Jahre alte Kinder zusätzlich erfüllen?
  • Wie hoch ist das Kindergeld?
  • Was ist ein Zählkind?
  • Wer erhält das Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind?
  • Welche Leistungen schließen die Zahlung des Kindergeldes ganz oder teilweise aus?
  • Wann beginnt und wann endet Ihr Anspruch auf Kindergeld?
  • Was müssen Sie tun, um Kindergeld zu bekommen?
  • Welche Nachweise müssen Sie vorlegen?
  • Wie wird Ihnen das Kindergeld gezahlt?
  • Wann ist das Kindergeld an eine andere Person oder an eine Behörde auszuzahlen?
  • Wann ist das Kindergeld auf meinem Konto geschützt?
  • Wie erfahren Sie von der Entscheidung Ihrer Familienkasse?
  • Was können Sie gegen eine Entscheidung tun?
  • Wann müssen Sie Kindergeld zurückzahlen?
  • Wann wird Ihr Kindergeldanspruch überprüft?
  • Wie werden Ihre persönlichen Daten geschützt?
  • Wo finden Sie die steuerliche Identifikationsnummer?

BZSt v. 24.2.2017

Schlagworte zum Thema:  Kindergeld, Existenzminimum, Familienkasse