Richtsatzsammlung 2016 wurde veröffentlicht

In der Vorbemerkung zur Richtsatzsammlung weist das BMF darauf hin, dass Richtsätze ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung sind, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Wenn die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, müssen folgende Werte ermittelt werden:
- der normalisierte Wareneinsatz für Handelsbetriebe,
- der normalisierte Waren-, Material-und Fertigungslohneinsatz und
- die Summe aller normalisierten Betriebsausgaben beim Dienstleistungsbetrieb.
BMF, Schreiben v. 08.06.2017, IV A 4 - S 1544/09/10001-09, veröffentlicht am 16.06.2017
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.7525
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.497
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
4.809
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.6556
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.618
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.282
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.683
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.300
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
1.069
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.017
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Begünstigungsbetrag / Nachversteuerungspflichtiger Betrag
13.05.2025
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Übertragungen, Überführungen einzelner Wirtschaftsgüter oder Betriebe, Nachversteuerungsfälle
13.05.2025
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Thesaurierungsbegünstigung: Nicht entnommener Gewinn
13.05.2025
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Thesaurierungsbegünstigung: Allgemeines
13.05.2025
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Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer
13.05.2025
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Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide rein digital empfangen
12.05.2025
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Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft
07.05.2025
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Besteuerungsrecht für Bordpersonal von Schiffen auf hoher See
07.05.2025
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Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2024
06.05.2025
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NRW intensiviert Austausch mit Frankreich zur Bekämpfung von Finanzkriminalität
30.04.2025