BMF

Richtsatzsammlung 2016 wurde veröffentlicht

Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2016 bekannt gegeben. 

Mann hält Lupe über Dokument in einem Aktenordner

In der Vorbemerkung zur Richtsatzsammlung weist das BMF darauf hin, dass Richtsätze ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung sind, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Wenn die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, müssen folgende Werte ermittelt werden: 

  • der normalisierte Wareneinsatz für Handelsbetriebe,
  • der normalisierte Waren-, Material-und Fertigungslohneinsatz und
  • die Summe aller normalisierten Betriebsausgaben beim Dienstleistungsbetrieb. 

BMF, Schreiben v. 08.06.2017, IV A 4 - S 1544/09/10001-09, veröffentlicht am 16.06.2017


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