Richtsatzsammlung 2016 wurde veröffentlicht
In der Vorbemerkung zur Richtsatzsammlung weist das BMF darauf hin, dass Richtsätze ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung sind, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Wenn die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, müssen folgende Werte ermittelt werden:
- der normalisierte Wareneinsatz für Handelsbetriebe,
- der normalisierte Waren-, Material-und Fertigungslohneinsatz und
- die Summe aller normalisierten Betriebsausgaben beim Dienstleistungsbetrieb.
BMF, Schreiben v. 08.06.2017, IV A 4 - S 1544/09/10001-09, veröffentlicht am 16.06.2017
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.5055
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.595
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.211
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3586
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.229
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.158
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.156
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
838
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
547
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
517
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Arbeitgeber und Betriebsstätte
22.01.2026
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Aufteilung des Arbeitslohns
22.01.2026
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Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
22.01.2026
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Weitere Neuerungen und Besonderheiten
22.01.2026
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Ausnahme Grenzgängerregelungen
22.01.2026
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183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
22.01.2026
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Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
21.01.2026
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Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten
19.01.2026
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Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG
19.01.2026
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Basiszins zum 2.1.2026 zur Berechnung der Vorabpauschale
16.01.2026