Richtsatzsammlung 2016 wurde veröffentlicht
In der Vorbemerkung zur Richtsatzsammlung weist das BMF darauf hin, dass Richtsätze ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung sind, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Wenn die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, müssen folgende Werte ermittelt werden:
- der normalisierte Wareneinsatz für Handelsbetriebe,
- der normalisierte Waren-, Material-und Fertigungslohneinsatz und
- die Summe aller normalisierten Betriebsausgaben beim Dienstleistungsbetrieb.
BMF, Schreiben v. 08.06.2017, IV A 4 - S 1544/09/10001-09, veröffentlicht am 16.06.2017
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.4455
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.154
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
2.768
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.311
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1596
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.925
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.467
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
1.176
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
794
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
793
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Neue DIP-Massendatenschnittstelle Version 2.0
06.02.2026
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Aktualisiertes FAQ zum Kassengesetz
04.02.2026
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Änderung des AEAO
03.02.2026
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Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Gebäuden
30.01.2026
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
30.01.2026
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Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden
28.01.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen
23.01.2026
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Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
23.01.2026
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Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
23.01.2026
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
23.01.2026