Richtsatzsammlung 2016 wurde veröffentlicht
In der Vorbemerkung zur Richtsatzsammlung weist das BMF darauf hin, dass Richtsätze ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung sind, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Wenn die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, müssen folgende Werte ermittelt werden:
- der normalisierte Wareneinsatz für Handelsbetriebe,
- der normalisierte Waren-, Material-und Fertigungslohneinsatz und
- die Summe aller normalisierten Betriebsausgaben beim Dienstleistungsbetrieb.
BMF, Schreiben v. 08.06.2017, IV A 4 - S 1544/09/10001-09, veröffentlicht am 16.06.2017
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.5055
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.595
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.211
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3586
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.229
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.158
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.156
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
838
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
547
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
517
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Einkommensteuererklärung 2025: Überblick und Mantelbogen
13.01.2026
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Änderungen in den Vordrucken ab dem Gesamtbetrag der Einkünfte 2025
13.01.2026
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Änderungen in den Vordrucken der Überschusseinkünfte 2025
13.01.2026
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Änderungen in den Vordrucken der Gewinneinkünfte 2025
13.01.2026
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Gegenseitigkeit bei Einkünften von Luft- und Schifffahrtsunternehmen mit Bahrain
09.01.2026
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Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2026
09.01.2026
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.1.2026
09.01.2026
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Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
09.01.2026
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
07.01.2026
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2026
07.01.2026