Richtsatzsammlung 2016 wurde veröffentlicht
In der Vorbemerkung zur Richtsatzsammlung weist das BMF darauf hin, dass Richtsätze ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung sind, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Wenn die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, müssen folgende Werte ermittelt werden:
- der normalisierte Wareneinsatz für Handelsbetriebe,
- der normalisierte Waren-, Material-und Fertigungslohneinsatz und
- die Summe aller normalisierten Betriebsausgaben beim Dienstleistungsbetrieb.
BMF, Schreiben v. 08.06.2017, IV A 4 - S 1544/09/10001-09, veröffentlicht am 16.06.2017
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.3545
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
882
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
698
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
572
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4126
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
406
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
365
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
326
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
303
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
259
-
Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
30.09.2026
-
Leistungsort bei grenzüberschreitender KFZ-Überlassung zur Privatnutzung
29.09.2026
-
Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
25.09.2026
-
Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Wahlhelfer
22.09.2026
-
Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz
21.09.2026
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
-
Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
-
Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026