Richtsatzsammlung 2016 wurde veröffentlicht
In der Vorbemerkung zur Richtsatzsammlung weist das BMF darauf hin, dass Richtsätze ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung sind, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Wenn die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, müssen folgende Werte ermittelt werden:
- der normalisierte Wareneinsatz für Handelsbetriebe,
- der normalisierte Waren-, Material-und Fertigungslohneinsatz und
- die Summe aller normalisierten Betriebsausgaben beim Dienstleistungsbetrieb.
BMF, Schreiben v. 08.06.2017, IV A 4 - S 1544/09/10001-09, veröffentlicht am 16.06.2017
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
6.3355
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.275
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.7216
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.472
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.125
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.081
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.036
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Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
912
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
780
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
737
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Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
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Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
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Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026
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Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wird gestärkt
26.02.2026
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Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich
25.02.2026
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Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von jPöR
25.02.2026
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Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung
25.02.2026
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Meldungen nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz
24.02.2026
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Meldungen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
24.02.2026
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Herstellungskosten bei Gebäuden
23.02.2026