Rechnungen über Kleinbeträge
In den Abschnitten 14.6 Abs. 1 Satz 1, 15.4 Abs. 1 sowie 18.14 Abs. 3 Nummer 1 wird die Angabe „150 EUR“ jeweils durch den neuen Betrag „250 EUR“ ersetzt. Die Änderungen gelten rückwirkend ab 1.1.2017.
BMF, Schreiben v. 15.11.2017, III C 2 - S 7285/07/10002
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