Rechnungen über Kleinbeträge
In den Abschnitten 14.6 Abs. 1 Satz 1, 15.4 Abs. 1 sowie 18.14 Abs. 3 Nummer 1 wird die Angabe „150 EUR“ jeweils durch den neuen Betrag „250 EUR“ ersetzt. Die Änderungen gelten rückwirkend ab 1.1.2017.
BMF, Schreiben v. 15.11.2017, III C 2 - S 7285/07/10002
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.9705
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.712
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.1136
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
989
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
919
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
761
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6052
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
451
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
430
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
423
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Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026
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Umsatzsteuer-Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland
24.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern von Erdgas und/oder Elektrizität
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
23.04.2026
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026
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Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
15.04.2026
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Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026