Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
Mit dem StAbwG werden die in der EU von der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) verhandelten und vom Rat gebilligten Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen im Verhältnis zu solchen Steuerhoheitsgebieten angewendet, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (EU-Liste) geführt werden.
Inhalt der neuen Verwaltungsanweisung
Das BMF erläutert in einem 34-seitigen Schreiben insbesondere den persönlichen, sachlichen und zeitlichen Anwendungsbereich des Gesetzes, stellt die betroffenen Geschäftsvorgänge dar und bezieht Stellung zu den zu den vorgesehenen Abwehrmaßnahmen. Erläutert wird auch das Verhältnis zu anderen Regelungen des internationalen Steuerrechts.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9665
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.167
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
823
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7156
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
650
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
601
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
350
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
347
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
333
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
313
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026