BMF: Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug

Das BMF hat zur Bestimmung des Empfängers der Datenlieferung sowie des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung wie folgt Stellung genommen:

Empfänger der Datenlieferung

Nach § 43 Abs. 2 Satz 7 EStG hat die auszahlende Stelle die erforderlichen Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung über ELSTER zu übermitteln. Das Verfahren ELSTER hat einen separaten Bereich für Entwickler eingerichtet. Für den Zugang ist eine Registrierung notwendig. Im Entwicklerbereich steht ein kostenloses ELSTER-DevelopmentToolkit mit Clientsoftware und Schnittstellenspezifikationen zur Verfügung. Dieses Toolkit ermöglicht die Implementierung des Verfahrens ELSTER – inkl. der Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gem. § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG – in jede Software.

Zeitpunkt der erstmaligen Übermittlung

Die Meldung für die Kalenderjahre 2009 bis einschließlich 2013 erfolgt im Zeitraum vom 1.6.2014 bis 31.7.2014. In den folgenden Jahren ist die Meldung jährlich bis zum 28.2. des Folgejahres zu übermitteln.

Übermittlungspflichten

Eine Übermittlungspflicht nach § 43 Abs. 2 Satz 7 EStG besteht in Bezug auf den einzelnen Kunden nur für den Fall, dass tatsächlich Kapitalerträge angefallen sind. Unter Umständen ergibt sich daraus eine jährliche Übermittlung der Daten.

Verfahrensbeschreibungen

Schnittstellenbeschreibungen und weitere Beschreibungen, die für den Verfahrensablauf erforderlich sind, können unter www.esteuer.de eingesehen werden.

BMF, Schreiben v. 24.9.2013, IV C 1 - S 2400/11/10001 :001

Schlagworte zum Thema:  Kapitalertragsteuer, Freistellung, ELSTER