Betrüger versenden E-Mails im Namen des BMF
Um diesen Anspruch zu erfüllen, sei es erforderlich, einem Internet-Link zu folgen und die dort verlangten Angaben zu machen. Das Bundesministerium der Finanzen warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.
Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt und Kontoverbindungen oder Kreditkartenangaben nie in dieser Form abgefragt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das Bundesministerium der Finanzen, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
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Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
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Aufdeckung eines internationalen Betrugssystems im Fahrzeughandel
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Steuerliche Behandlung von "Hurdle-Shares" bei Mitarbeiterbeteiligungen
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2026
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
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