Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
Durch die „Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ vom 2.12.2011 (BGBl I S. 2416) wurden u. a. die §§ 17a, 17b und 17c UStDV mit Wirkung vom 1.1.2012 geändert. Mit diesen Änderungen wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen neue Nachweisregelungen geschaffen.
BMF, Schreiben v. 1.6.2012, IV D 3 - S 7141/11/10003-06
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