Aktualisierte Taxonomien zur E-Bilanz veröffentlicht
Mit jeder Version bleibt sichergestellt, dass eine Übermittlung auch für frühere Wirtschaftsjahre möglich ist. Eine Taxonomie ist solange zu verwenden, bis eine aktualisierte Taxonomie veröffentlicht wird.
Darüber hinaus gilt Folgendes:
Eine Taxonomie ist grundsätzlich nur für ein Wirtschaftsjahr zu verwenden. Für die Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung muss die jeweils für dieses Wirtschaftsjahr geltende Taxonomie verwendet werden. Es wird nicht beanstandet, wenn diese Taxonomie auch für das Vorjahr verwendet wird.
Die Übermittlung von Datensätzen aufgrund einer Taxonomie für ein kalendergleiches Wirtschaftsjahr wird regelmäßig mit dem Release des ELSTER-Rich-Client (ERiC) im November des Vorjahres (= Veröffentlichungsjahr) ermöglicht. Sie gilt auch für abweichende Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12. des Veröffentlichungsjahres beginnen. Ist ausnahmsweise keine Aktualisierung in der Taxonomie erforderlich, ist die letzte Taxonomie auch für die folgenden Wirtschaftsjahre zu verwenden.
Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 5.1) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern- und Branchentaxonomien) stehen ab sofort unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. Der technische Leitfaden wird zeitgleich angepasst. Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen aller Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, zu verwenden. Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens v. 28.9.2011 genannten Bilanzen (z. B. Liquidationsbilanzen) sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2012 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das vorangehende Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012/2013 verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie wird voraussichtlich ab November 2012 gegeben sein.
BMF, Schreiben v. 5.6.2012, IV C 6 - S 2133-b/11/10016
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.0315
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.049
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3456
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.04737
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
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18.09.2024
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Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
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