Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
Die neuen Beträge im Überblick
Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, sind nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei.
Zur Erleichterung der Feststellung, inwieweit es sich um eine steuerfreie Aufwandsentschädigung handelt, sind in den LStR für ehrenamtlich tätige Personen steuerfreie Mindestbeträge definiert.
Die bislang geltenden Mindestbeträge werden rückwirkend zum 1. Januar 2026 angehoben:
- Der monatliche Mindestbetrag steigt von 250 EUR auf 275 EUR (R 3.12 Abs. 3 LStR).
- Der Tagessatz für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten erhöht sich von 8 EUR auf 9 EUR (R 3.12 Abs. 5 Satz 1 LStR).
Erhöhung bereits vor Richtlinienänderung
Die Anhebung soll formell über eine Änderung der LStR umgesetzt werden. Das BMF-Schreiben stellt klar, dass gegen eine vorzeitige Anwendung der erhöhten Beträge bereits ab dem 1.1.2026 keine Bedenken bestehen.
Ziel sei es, nachträgliche Korrekturen bereits erstellter Lohnabrechnungen so weit wie möglich zu vermeiden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9355
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.058
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
879
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
771
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6926
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
657
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
360
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
342
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
295
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
284
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
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Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
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Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
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Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026