Bestimmung des Versicherungsnehmers bei der Versicherungssteuer
Versicherungssteuer und englischsprachige Verträge
Grundsätzlich wird als Versicherungsnehmer die Person bezeichnet, die im eigenen Namen mit einem Versicherer einen Versicherungsvertrag schließt und aus diesem sowohl berechtigt als auch verpflichtet ist. Das BMF weist allerdings darauf hin, dass es in der Praxis Versicherungsverhältnisse gibt, beispielsweise im Bereich der maritimen Wirtschaft, bei denen mehrere Personen einbezogen sind. In so einem Fall ist es nicht immer eindeutig, wer Versicherungsnehmer ist. Sind die Verträge in Englisch, werden zudem häufig Begriffe verwendet, die im deutschen Rechtskontext ungebräuchlich und ungenau sind.
Das BMF hat nun in einem Schreiben Stellung bezogen und verschiedene Indizien beschrieben, die für oder gegen eine Versicherungsnehmereigenschaft sprechen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2756
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026