Bestimmung des Versicherungsnehmers bei der Versicherungssteuer

Das BMF hat eine Auslegungshilfe zur Bestimmung des Versicherungsnehmers bei insbesondere in englischer Sprache abgefassten Versicherungsverträgen veröffentlicht.

Versicherungssteuer und englischsprachige Verträge 

Grundsätzlich wird als Versicherungsnehmer die Person bezeichnet, die im eigenen Namen mit einem Versicherer einen Versicherungsvertrag schließt und aus diesem sowohl berechtigt als auch verpflichtet ist. Das BMF weist allerdings darauf hin, dass es in der Praxis Versicherungsverhältnisse gibt, beispielsweise im Bereich der maritimen Wirtschaft, bei denen mehrere Personen einbezogen sind. In so einem Fall ist es nicht immer eindeutig, wer Versicherungsnehmer ist. Sind die Verträge in Englisch, werden zudem häufig Begriffe verwendet, die im deutschen Rechtskontext ungebräuchlich und ungenau sind. 

Das BMF hat nun in einem Schreiben Stellung bezogen und verschiedene Indizien beschrieben, die für oder gegen eine Versicherungsnehmereigenschaft sprechen.

BMF, Schreiben v. 27.5.2020, III C 4 - S 6400/19/10001 :006

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