Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung bei Veranstaltungen
Ort der sonstigen Leistung
Nach Art. 53 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie gilt als Ort einer Dienstleistung an einen Steuerpflichtigen betreffend die Eintrittsberechtigung sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen für Veranstaltungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung oder für ähnliche Veranstaltungen wie Messen und Ausstellungen der Ort, an dem diese Veranstaltungen tatsächlich stattfinden.
Voraussetzung für die Anwendung der Ortsregelung
Das aktuelle BMF-Schreiben verweist auf das Urteil des EuGH vom 13.03.2019 - C-647/17 (Srf konsulterna). Die Finanzverwaltung hat bisher in Absch. 3a.6 Abs. 13 Satz 3 Nr. 3 UStAE die Auffassung vertreten, dass die Anwendung der Ortsregelung bei Veranstaltungen auf dem Gebiet des Unterrichts und der Wissenschaft voraussetzt, dass die Veranstaltung für die Öffentlichkeit allgemein zugänglich ist. Doch nach der Rechtsprechung des EuGH ist das keine Voraussetzung für die Anwendung der Ortsregelung. Die Finanzverwaltung greift die EuGH-Rechtsprechung im BMF-Schreiben v. 9.6.2021 auf und ändert den UStAE.
BMF, Schreiben v. 9.6.2021, III C 3 - S 7117 - b/20/10002 :002
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.5315
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.977
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3126
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.106
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
761
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
751
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5642
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
465
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
459
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
433
-
Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026