Aufzeichnungspflichten von Zahlungsdienstleistern
Datenübermittlung an das BZSt
§ 22g UStG regelt die Aufzeichnungspflichten von Zahlungsdienstleistern. In bestimmten Fällen sind diese bei grenzüberschreitenden Zahlungen verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und an das BZSt zu übermitteln. Der amtliche vorgeschriebene Datensatz und die Datensatzbeschreibung für die Übermittlung von Daten durch Zahlungsdienstleister an das BZSt sind auf der Homepage des BZSt zu finden.
BMF, Schreiben v. 10.11.2023, III C 5 - S 7420/20/10007 :004
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.8945
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.787
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.0866
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
991
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
981
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
767
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6382
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
490
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
474
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
463
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
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Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
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Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026
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Umsatzsteuer-Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland
24.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern von Erdgas und/oder Elektrizität
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
23.04.2026
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026