Sind neben größeren Teilen der Kaufläche auch seitliche Anteile des Zahnes zerstört, kann der Zahn mit einem Onlay (Auflagefüllung) oder weiterführend mit einer Teilkrone aus Gold oder Keramik versorgt werden. Der Übergang zwischen diesen beiden Versorgungsformen ist fließend. Die Teilkrone ist leistungsrechtlich als Zahnersatz zu bewerten.

Die nachfolgend aufgeführten Zahnfüllungen werden als Sachleistung zu 100 % von der Krankenkasse erbracht; dem Versicherten entstehen also keine Mehrkosten:

  • alle Arten von Kunststofffüllungen, die nicht aufwendig verarbeitet werden müssen ("Kompomere");
  • alle Arten von Glasionomer-Füllungen (Glaszement) als Langzeitprovisorium, z. B. als Übergangslösung für die Schwangerschaft;
  • alle Arten von Kunststofffüllungen im Frontzahnbereich – auch die, die mit aufwendiger Technik verarbeitet werden müssen;
  • alle Arten von Kunststofffüllungen im Seitenzahngebiet – auch die, die mit aufwendiger Technik verarbeitet werden müssen, wenn es sich um kleinere Füllungen handelt;
  • alle Arten von Kunststofffüllungen im Seitenzahngebiet – bei nachweisbarer Unverträglichkeit von Amalgam (Allergie oder Nierenerkrankungen);
  • alle Arten von Amalgamfüllungen.

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