Die Klimakomponente dient der Berücksichtigung von strukturellen Mieterhöhungen in Folge des Klimaschutzes im Gebäudebereich, soweit diese über den geltenden Höchstbeträgen von Mieten oder Belastungen liegen. Sie ist daher als Zuschlag auf die Höchstbeträge ausgestaltet.

Die Klimakomponente beträgt:

 
Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Als Klimakomponente zu berücksichtigender Zuschlag zu den Höchstbeträgen in EUR
1 19,20
2 24,80
3 29,60
4 34,40
5 39,20
Mehrbetrag für jedes zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 4,80

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