Kurzbeschreibung

Muster eines Antrags, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache wiederherzustellen. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

An das

Sozialgericht ...

per beA

In dem Rechtsstreit
des Vertragsarztes ... (Antragstellers)

Prozessbevollmächtigte/r:

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...

gegen

Berufungsausschuss ... (Antragsgegner)

beantrage ich unter Hinweis auf die beigefügte Prozessvollmacht,

  die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom ... bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache wiederherzustellen.

Begründung:

Dem Antragsteller ist durch Bescheid des Zulassungsausschusses ... vom ... die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung mit Wirkung ... entzogen worden. Der dagegen gerichtete Widerspruch des Antragstellers ist durch den Antragsgegner mit Bescheid vom ... zurückgewiesen worden. Gleichzeitig ordnete der Antragsgegner gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG die sofortige Vollziehung des Bescheides an, die er damit begründete, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung deshalb gegeben sei, weil z.B. der Kassenärztlichen Vereinigung ... und den Krankenkassen (Verbänden) wegen des Abrechnungsverhaltens des Antragstellers eine Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten sei. Dagegen hat der Antragsteller Klage erhoben.

Die aufschiebende Wirkung der Klage ist gemäß § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGG wieder herzustellen. Denn der Bescheid des Antragsgegners ist rechtswidrig, da z.B. der Antragsteller nicht gröblich gegen seine vertragsärztlichen Pflichten verstoßen hat. Zwar behauptet die Kassenärztliche Vereinigung ..., dass der Antragsteller in erheblichem Umfang die Gebührenordnungsziffer ... des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes zu Unrecht abgerechnet und damit erhebliche Honorarsummen erschlichen hat. Diese Behauptung ist jedoch unzutreffend, da der Antragsteller als Arzt für ... die in der streitigen Gebührenziffer des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes beschriebene Leistung tatsächlich erbracht hat und diese aufgrund seiner fachlichen Qualifikation auch erbringen durfte. Die Abrechnungsberechtigung des Antragstellers ist Gegenstand des Klageverfahrens gegen den Bescheid der Kassenärztlichen Vereinigung ... vom ..., mit dem vom Antragsteller das entsprechende ärztliche Honorar zurückgefordert wird. Über die auch für diese Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung entscheidungserhebliche Frage ist bisher nicht entschieden worden[1].

(elektronisch signiert)

...

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

[1] kursive Bestandteile beispielhaft

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