Ausgaben dürfen nicht als Werbungskosten angesetzt werden, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Deshalb können die für eine Auslandstätigkeit mit steuerfreiem Arbeitslohn anfallenden Werbungskosten nicht angesetzt werden. Zu einer Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags führt diese Gesetzesregelung jedoch nicht. Die vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge zur Winterbeschäftigungsumlage fallen nicht unter das Abzugsverbot.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen