1 Abrechnung von Weihnachtsgeld

Beim Weihnachtsgeld handelt es sich aus lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht um einmalig gezahlten Arbeitslohn. Dieser ist als sonstiger Bezug nach der Jahreslohn-Steuertabelle zu versteuern. Beitragsrechtlich sind die Regelungen zu Einmalzahlungen zu berücksichtigen.

2 Gehaltsumwandlung in steuerbegünstigte Zuschüsse

Im Zusammenhang mit der Entgeltoptimierung kann man Weihnachtsgeldzahlungen in steuerfreie oder pauschal versteuerte Vergütungsbausteine umwandeln.[1] Voraussetzung ist, dass das Weihnachtsgeld zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Somit können nur solche Weihnachtsgelder in steuerfreie oder pauschalversteuerte Vergütungsbausteine umgewandelt werden, die ausdrücklich unter Freiwilligkeitsvorbehalt geleistet werden.

 
Praxis-Beispiel

Umwandlung von Weihnachtsgeld in Warengutschein

Die Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber statt des Weihnachtsgelds in bar Gutscheine zum Erwerb von Waren aus seinem eigenen Sortiment an.

Ergebnis: Die Umwandlung von Weihnachtsgeld in Sachbezüge bleibt in diesem Fall bis zur Höhe von 1.080 EUR jährlich steuerfrei. Unter Berücksichtigung des Bewertungsabschlags von 4 % können somit Waren im Wert von 1.125 EUR steuer- und beitragsfrei überlassen werden. Allerdings gilt dies nur, sofern der Arbeitnehmer kein Wahlrecht zwischen Barlohn und Sachbezug hat.

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