In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Die Sachleistungen werden durch Vertragspartner der Krankenkassen erbracht. Daher ist es eine sehr wichtige Aufgabe, dass auch die vertragsärztliche Versorgung jederzeit und überall sichergestellt ist.

Diese Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und Krankenkassen, bei der alle zusammenwirken. Sicherstellungsverpflichtet sind aber letztendlich die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV). Sie haben den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung Gesetz und Verträgen entspricht. Zu dieser Sicherstellungsverpflichtung gehört auch die angemessene und zeitnahe zur Verfügungstellung der fachärztlichen Versorgung sowie die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst).

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