Landwirtschaftliche Unternehmer, die Mitglieder der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind, und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner sind kraft Gesetzes unfallversichert.[1] Der Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Personen- oder Kapitalhandelsgesellschaften regelmäßig wie ein Unternehmer selbstständig tätig sind.[2]

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