Die Versicherungsnummer ist eine nach bestimmten Merkmalen zusammengesetzte alphanummerische Zahl zur Identifikation der Versicherten in der Rentenversicherung sowie im Verfahren über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags.
Sozialversicherung: Die Vergabe und Zusammensetzung einer Versicherungsnummer ist in § 147 SGB VI geregelt. Durch Art. 76 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) wurde die Versicherungsnummern-, Kontoführungs- und Versicherungsverlaufsverordnung (VKVV) mit Wirkung zum 1.1.2005 zuletzt geändert. Der GKV-Spitzenverband hat mit Rundschreiben vom 25.4.2016 eine Niederschrift zum gemeinsamen Meldeverfahren vom 9.3.2016 (BE v. 9.3.2016: TOP 7) veröffentlicht. Dieses beinhaltet Ausführungen zur Vergabe von Versicherungsnummern bei unbekanntem Geburtsdatum.
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