Begriff

Die Versicherungsnummer ist eine nach bestimmten Merkmalen zusammengesetzte alphanummerische Zahl zur Identifikation der Versicherten in der Rentenversicherung sowie im Verfahren über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Vergabe und Zusammensetzung einer Versicherungsnummer ist in § 147 SGB VI geregelt. Durch Art. 76 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) wurde die Versicherungsnummern-, Kontoführungs- und Versicherungsverlaufsverordnung (VKVV) mit Wirkung zum 1.1.2005 zuletzt geändert. Der GKV-Spitzenverband hat mit Rundschreiben vom 25.4.2016 eine Niederschrift zum gemeinsamen Meldeverfahren vom 9.3.2016 (BE v. 9.3.2016: TOP 7) veröffentlicht. Dieses beinhaltet Ausführungen zur Vergabe von Versicherungsnummern bei unbekanntem Geburtsdatum.

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