Die Verletztenrente beginnt

  • mit dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Anspruch auf Verletztengeld endet. Das ist

    • der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit (bei einem missglückten Arbeitsversuch besteht weiter Arbeitsunfähigkeit) oder
    • der letzte Tag der Heilbehandlung oder
    • der Tag vor Beginn des Übergangsgeldes, d. h., dass Rente und Übergangsgeld gleichzeitig zustehen können;
  • ansonsten mit dem Tag nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, wenn Verletztengeld nicht zusteht, was nur ausnahmsweise der Fall sein dürfte.

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