Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind viele Menschen nach Deutschland geflüchtet. Für diesen Personenkreis gelten besondere sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Entsprechende Hinweise zur Einstrahlung sind im Abschnitt "Beschäftigung in Deutschland"[1] sowie im Abschnitt "Absicherung von Kriegsflüchtlingen bei Aufenthalt in Deutschland"[2]enthalten.

[1]

S. Abschn. 4.

[2]

S. Abschn. 5.

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