Als Beitragssatz der versicherungspflichtigen Studenten und Praktikanten werden 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes in der Krankenversicherung herangezogen.[1] Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen beträgt 14,6 %.[2] Dieser Beitragssatz ist für Studenten und Praktikanten auf 7/10 zu kürzen (= 10,22 %).

Hinzu kommt der von der jeweiligen Krankenkasse erhobene kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz.[3]

[1] § 245 Abs. 1 SGB V.
[2] § 241 SGB V.
[3] § 242 SGB V.

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