Rz. 3

Das BMG wird beauftragt, eine Koordinierungsstelle bei der gematik aufzubauen, die die Interoperabilität und die Anforderungen an Schnittstellen fördert und die notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen bereitstellt (Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen; Satz 1). Dazu wird das BMG ermächtigt, eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu erlassen (GIGV v. 7.10.2021). Die Koordinierungsstelle wird durch ein Expertengremium unterstützt. Das Expertengremium wird von der Koordinierungsstelle eingesetzt. Die Arbeitsstrukturen der Koordinierungsstelle und des Expertengremiums werden vom BMG geregelt. Die Koordinierungsstelle wird von der gematik spätestens ab 30.11.2021 unterhalten.

 

Rz. 3a

Die Verordnungsermächtigung erstreckt sich auch auf Regelungen für die Erhebung von Gebühren und Auslagen durch die gematik für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die durch die Koordinierungsstelle oder das Expertengremium erbracht werden. Hierdurch wird verhindert, dass qualitativ ungenügende Anträge eingereicht werden, die die Arbeitsfähigkeit der Koordinierungsstelle einschränken (BT-Drs. 20/3876 S. 62).

 

Rz. 4

Die Koordinierungsstelle und das Expertengremium haben die Aufgabe, für informationstechnische Systeme, die im Gesundheitswesen eingesetzt werden,

  • einen Bedarf an technischen, semantischen und syntaktischen Standards, Profilen und Leitfäden zu identifizieren, zu priorisieren und diese gegebenenfalls selbst zu entwickeln,
  • technische, semantische und syntaktische Standards, Profile und Leitfäden für bestimmte Bereiche oder das gesamte Gesundheitswesen zu empfehlen und
  • technische, semantische und syntaktische Standards, Profile und Leitfäden auf einer Plattform zu betreiben, die aus dem elektronischen Interoperabilitätsverzeichnis (§ 385) weiterzuentwickeln und zu veröffentlichen sind

(Satz 2). Wesentlich ist es, Bedarfe für Anforderungen, Richtlinien und Leitlinien zu identifizieren und darauf aufbauend zu priorisieren (Strategie; z. B. in Form einer Roadmap). Aus der Strategie ergeben sich Handlungsfelder, entsprechende Anforderungen, Richtlinien und Leitlinien zu entwickeln und kontinuierlich fortzuschreiben. Außerdem können auch bereits entwickelte Standards, Profile und Leitfäden von der Koordinierungsstelle für den Einsatz im Gesundheitswesen empfohlen und kontinuierlich fortgeschrieben werden (z. B. sog. Best-Practices; BT-Drs. 19/27652 S. 137).

 

Rz. 5

Das BMG kann in der Anlage zur Rechtsverordnung die Empfehlungen nach Satz 2 Nr. 2 für bestimmte Bereiche oder das gesamte Gesundheitswesen verbindlich festlegen.

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