Rz. 2

Die Vorschrift stellt die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung durch das BMG dar, in der die Einzelheiten zur Organisation, Legitimation und Offenlegung der Finanzierung der nach § 140f zu beteiligenden Patientenorganisationen geregelt werden; außerdem erstreckt sich die Rechtsverordnung auf die Details des Beteiligungsverfahrens. Der Erlass dieser Rechtsverordnung des BMG bedarf der Zustimmung des Bundesrates, so dass auch die Länderkammer Gelegenheit hat, ihre Interessen einzubringen, z. B. auch unter Berücksichtigung der Rechte der Landesorganisationen der bundesweit agierenden Patientengruppierungen. Die Verordnung zur Beteiligung von Patientinnen und Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Patienten-Beteiligungsverordnung – PatBeteiligungsV) ist mit Zustimmung des Bundesrates am 24.12.2003 in Kraft getreten (BGBl. I S. 2753) und mit der Verordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) mit Wirkung zum 8.11.2006 geändert worden.

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