Die Vorschrift wurde zum 1.1.2008 durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2007 (BGBl. I S. 3245) in das SGB III eingefügt.

Zum 1.1.2008 wurde die Vorschrift neu gefasst, wobei Abs. 2 bis 4 durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 8.4.2008 (BGBl. I S. 681) angefügt wurden.

Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) nach § 439 überführt.

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