Rz. 10
Die Beliehene ist nach Abs. 5 verpflichtet, den Weisungen des BMG nachzukommen. Abs. 5 Satz 2 eröffnet eine Regressmöglichkeit für den Fall, dass die Beliehene durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Amtspflichtverletzung einem Dritten einen Schaden verursacht, für den der Bund nach Art. 34 Satz 1 GG haften müsste.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen