Rz. 4

Das Nähere zu Inhalt und Struktur der relevanten Datensätze haben der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Benehmen mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu vereinbaren (Satz 1). Die Regelung sieht vor, die Vereinbarung bis zum 31.12.2020 abzuschließen. Durch die Vereinbarung ist sicherzustellen, dass in der Patientenakte erkennbar ist, welche Daten von der Krankenkasse stammen (Satz 2). Die Vereinbarung sieht zum 1.1.2022 die Bereitstellung der Daten im Format PDF vor (Vereinbarung v. 26.5.2021, veröffentlicht auf www.gkv-spitzenverband.de, Rubrik Digitalisierung und Innovation/eGK und Telematikinfrastruktur; abgerufen: 23.7.2021). Die Bereitstellung der Daten im FHIR®-Format wird von den Vereinbarungspartnern zum 1.1.2023 angestrebt.

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