Ein Träger ist von einer fachkundigen Stelle zuzulassen, wenn
1. |
er die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, |
2. |
er in der Lage ist, durch eigene Bemühungen die berufliche Eingliederung von Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, |
3. |
Leitung, Lehr- und Fachkräfte über Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung verfügen, die eine erfolgreiche Durchführung einer Maßnahme erwarten lassen, |
4. |
er ein System zur Sicherung der Qualität anwendet und |
5. |
seine vertraglichen Vereinbarungen mit den Teilnehmenden angemessene Bedingungen insbesondere über Rücktritts- und Kündigungsrechte enthalten. |
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