Versicherte erhalten Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen und andere Sehhilfen), wenn eine Sehbehinderung in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist oder sich verschlimmert hat.[1] Vorhandene Sehhilfen, die durch einen Arbeitsunfall beschädigt oder zerstört wurden, werden ersetzt.[2] Brillengläser werden in Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Wiederherstellungskosten (nachgewiesener Wert ohne Zeitabschlag) ersetzt. Die Kosten für ein Brillengestell werden in angemessener Höhe getragen.[3]

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