Rz. 6

Ein Anspruch auf die Gewährung von nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen i. S. d. § 43a Abs. 2 SGB V bzw. von nichtärztlichen Leistungen der Frühförderung im Sinne des (heutigen) § 46 SGB IX in einem gemäß § 119 SGB V zugelassenen Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) ist auf die Gewährung von ambulanten Leistungen beschränkt. Ein Anspruch auf solche Leistungen setzt u. a. eine abgeschlossene Diagnostik sowie das Vorliegen eines individuellen Förder- und Behandlungsplans voraus:

SG Stralsund, Beschluss v. 15.9.2016, S 3 KR 169/16 ER.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge