Rz. 6
Ein Anspruch auf die Gewährung von nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen i. S. d. § 43a Abs. 2 SGB V bzw. von nichtärztlichen Leistungen der Frühförderung im Sinne des (heutigen) § 46 SGB IX in einem gemäß § 119 SGB V zugelassenen Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) ist auf die Gewährung von ambulanten Leistungen beschränkt. Ein Anspruch auf solche Leistungen setzt u. a. eine abgeschlossene Diagnostik sowie das Vorliegen eines individuellen Förder- und Behandlungsplans voraus:
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen