Rz. 50

Arbeitshilfe des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V., Düsseldorf, zur Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder, veröffentlicht auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen unter http://www.behindertenbeauftragter.de

Internetseite der Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung (VIFF) e. V.: http://www.fruehfoerderung-viff.de

Forschungsbericht des BMAS: Strukturelle und finanzielle Hindernisse bei der Umsetzung der interdisziplinären Frühförderung gem. § 26 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. §§ 30 und 56 Abs. 2 SGB IX – Abschlussbericht –: http://www.bmas.de

 

Rz. 51

Der frühkindliche Autismus ist als tiefgreifende Entwicklungsstörung in die Gruppe der seelischen Behinderungen (Kennziffer F84.0) einzuordnen: LSG München, Beschluss v. 21.1.2015, L 8 SO 316/14 B ER

Ein Anspruch auf die Gewährung von nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen i. S. d. § 43a Abs. 2 SGB V bzw. von nichtärztlichen Leistungen der Frühförderung i. S. des (heute) § 46 SGB IX in einem gemäß § 119 SGB V zugelassenen Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) ist auf die Gewährung von ambulanten Leistungen beschränkt. Ein Anspruch auf solche Leistungen setzt u. a. eine abgeschlossene Diagnostik sowie das Vorliegen eines individuellen Förder- und Behandlungsplans voraus: SG Stralsund, Beschluss v. 15.9.2016, S 3 KR 169/16 ER

Vertragsärztliche Versorgung – Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren – gesetzliche Regelungen zur Bedarfsabhängigkeit genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit – Rechtmäßigkeit eines Überweisungsvorbehalts (Facharztfilter): BSG, Urteil v. 17.2.2016, B 6 KA 6/15 R

 

Rz. 52

Landesrahmenvereinbarung des Landes Sachsen-Anhalt nach § 46 Abs. 4 SGB IX – Früherkennung und Frühförderung: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/w/files/links-und-downloads/landesrahmenvereinbarung-ff-2018-03-30-ohne-unterschriften.pdf

Rahmenvereinbarung im Freistaat Sachsen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder (Landesrahmenvereinbarung Komplexleistungen): https://www.aok-gesundheitspartner.de/sac/heilberufe/vertraege/fruehfoerderung/index.html

Interdisziplinäre Frühförderung in Nordrhein-Westfalen: https://www.vdek.com/LVen/NRW/Service/Rehabilitation/fruehfoerderung.html

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