Rz. 2

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation stützen sich inhaltlich auf rehabilitationswissenschaftliche Erkenntnisse und werden durch folgende Prinzipien geprägt:

  • Finalität:

    Die Rehabilitationsleistungen werden so lange erbracht, bis konkret die Eingliederung/Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft vollzogen ist.

  • Komplexität:

    In das Rehabilitationsgeschehen wird nicht nur die Behinderung als solche, sondern der behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Mensch in seiner Gesamtheit mit seinen unterschiedlichen Facetten, seinem individuellem Lebenshintergrund und Teilhabebedarf einbezogen.

  • Interdisziplinarität:

    Unterschiedliche, verschiedene wissenschaftliche Disziplinen – z. B. Pädagogik, Strahlentherapie und Psychologie – arbeiten an einem Thema und nutzen die Ergebnisse der anderen weiter.

  • Multimodalität:

    "Heil-Personal" mit unterschiedlichen Disziplinen – auch Professionen genannt – arbeitet in unterschiedlichen Arten und Weisen

  • Individualität:

    Die Rehabilitationsleistungen werden nach dem individuellen Rehabilitationsbedarf ausgerichtet.

    Konzeptionelle und begriffliche Grundlage der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind

    • die Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR, vgl. auch § 4 Abs. 2 des Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation – Rehabilitations-Richtlinie – und
    • die indikationsbezogenen Arbeitshilfen.

Einzelheiten sind den unter Rz. 24 aufgeführten Hinweisen (Fundstellen) zu entnehmen.

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