Rz. 2
Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation stützen sich inhaltlich auf rehabilitationswissenschaftliche Erkenntnisse und werden durch folgende Prinzipien geprägt:
Finalität:
Die Rehabilitationsleistungen werden so lange erbracht, bis konkret die Eingliederung/Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft vollzogen ist.
Komplexität:
In das Rehabilitationsgeschehen wird nicht nur die Behinderung als solche, sondern der behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Mensch in seiner Gesamtheit mit seinen unterschiedlichen Facetten, seinem individuellem Lebenshintergrund und Teilhabebedarf einbezogen.
Interdisziplinarität:
Unterschiedliche, verschiedene wissenschaftliche Disziplinen – z. B. Pädagogik, Strahlentherapie und Psychologie – arbeiten an einem Thema und nutzen die Ergebnisse der anderen weiter.
Multimodalität:
"Heil-Personal" mit unterschiedlichen Disziplinen – auch Professionen genannt – arbeitet in unterschiedlichen Arten und Weisen
Individualität:
Die Rehabilitationsleistungen werden nach dem individuellen Rehabilitationsbedarf ausgerichtet.
Konzeptionelle und begriffliche Grundlage der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind
- die Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR, vgl. auch § 4 Abs. 2 des Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation – Rehabilitations-Richtlinie – und
- die indikationsbezogenen Arbeitshilfen.
Einzelheiten sind den unter Rz. 24 aufgeführten Hinweisen (Fundstellen) zu entnehmen.
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