Rz. 13

Zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung in Zügen des Nahverkehrs benötigt der schwerbehinderte Mensch zu dem Ausweis (§ 152 Abs. 5 SGB IX i. V. m. § 1 Abs. 2 der Ausweisverordnung) ein Beiblatt mit Wertmarke (§ 3a der Ausweisverordnung). Ein Streckenverzeichnis gemäß § 7 Abs. 2 der Ausweisverordnung wird seit dem 1.9.2011 nicht mehr benötigt.

 

Rz. 14/15

(unbesetzt)

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