Rz. 1

Durch Art. 9 Nr. 22 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde in Abs. 4 Satz 2 die Bezeichnung "Arbeitsamt" an die neue Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" angepasst.

Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 127 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 210. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 127 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 6 infolge der Verschiebung der Paragraphen des Schwerbehindertenrechts in Teil 3.

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