Rz. 15

Abs. 7 regelt die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Danach können Betriebe, die einen jungen Menschen ausbilden, bei der Durchführung der Berufsausbildung oder der Einstiegsqualifizierung unterstützt werden. Die Unterstützungsleistung besteht in der administrativen und organisatorischen Hilfestellung und insgesamt in Maßnahmen zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung. Unterstützungsleistungen können sein:

  • Unterstützung des betrieblichen Ausbildungspersonals in Vorbereitung auf und bei der Umsetzung der betrieblichen Berufsausbildung oder der Einstiegsqualifizierung,
  • Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln durch den Betrieb,
  • Unterstützung bei administrativen und organisatorischen Tätigkeiten im Rahmen Durchführung der Berufsausbildung oder der Einstiegsqualifizierung,
  • Koordination zwischen verschiedenen Lernorten und Ausbildungsbeteiligten.

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